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Wenn mal wieder eine Deadline die andere jagt und sich die Aufgaben stapeln – und plötzlich ist da eine Pfote auf dem Schoß. Wunschtraum oder absoluter Horror? Für viele Hundebesitzer ist es eine große Entlastung, den Hund im Büro haben zu können. Doch nicht alle begrüßen die haarigen Kollegen – für manche Chefs sind Bürohunde nur eine sabbernde Ablenkung von der Arbeit. Dennoch zeigen Studien: Bürohunde können im Unternehmen helfen.

Hund im Büro kann den Arbeitsalltag verbessern

Kann ein Hund im Büro wirklich den Arbeitsalltag verbessern? Ja, sagt Markus Beyer, erster Vorsitzender vom Bundesverband Bürohund e.V.. Insbesondere die gesundheitlichen und zwischenmenschlichen Bereiche würden von einem Bürohund positiv beeinflusst werden: „Zwischenmenschlich fungiert der Bürohund als Kommunikationsbrücke zwischen Menschen und Abteilungen. Er ist der gemeinsame Nenner für Gespräche und Austausch, bringt neu zusammengestellte Teams schneller auf den wesentlichen Punkt ihrer Funktion und verhindert insgesamt den Kommunikationsinfarkt innerhalb eines Unternehmens.“ Aber nicht nur intern, auch zur Außendarstellung können Bürohunde eine Rolle spielen, etwa im Recruiting, wie eine Umfrage des Vereins zeigt.

Kein Anspruch auf Bürohunde

Dennoch, einen rechtlichen Anspruch auf einen Bürohund gibt es nicht: „Nach dem Arbeitsvertrag ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die versprochenen Dienste zu leisten, der Arbeitgeber, einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und das Gehalt zu zahlen. Danach ist alles andere, also alles Private am Arbeitsplatz von der Erlaubnis des Arbeitgebers abhängig“, sagt Rechtsanwalt und Arbeitsrecht-Experte Michael W. Felser.

„Eine Kontrollüberlegung zeigt auch, warum das richtig ist: Dürfen Katzenbesitzer dann die Katze mitbringen? Was ist mit Hamster, Papagei und Co.? Letztlich würde das Büro dadurch zum Zoo. Streit unter den Tieren und den Tierbesitzern wäre programmiert. Eltern würden sagen: Warum darf ich mein Kind nicht mitbringen? Zudem gibt es vielleicht Kollegien und Kunden, die Angst vor einem Hund haben, sich auch von einem freundlichen Hund belästigt fühlen oder allergisch sind. Die Arbeitsgerichte lehnen daher auch einen Anspruch auf Mitnahme eines Haustiers ins Büro ab.“

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Studien sehen positive Effekte durch Bürohunde

Dabei gibt es durchaus wissenschaftliche Studien, die Bürohunden eine positive Wirkung bescheinigen, etwa die Studie von Randolph T. Barker von der Virginia Commonwealth University aus dem Jahr 2012. Auch erforscht ist, dass beim Streicheln des Hundes bei Mensch und Tier das Hormon Oxytocin produziert wird, was die Produktion des Glückshormons Dopamin anregt. Hinzu kommen die – generell mit Hunden verbundenen – Aspekte wie tägliche Spaziergänge, die gesundheitliche Vorteile für den Körper haben.

Markus Beyer mit Bürohund Nando
Markus Beyer, Gründer und Vorsitzender Bundesverband Bürohund mit Bürohund Nando. Foto: Bundesverband Bürohund

Hund im Büro – Chef und Kollegen müssen überzeugt werden

Der Verweis auf wissenschaftliche Studien zur stressreduzierenden Wirkung von Bürohunden sei für Chefs jedoch keine Verpflichtung, Hunde ins Büro zu lassen, erklärt Jurist Felser.  Dennoch sieht er einen Hoffnungsschimmer für Hundebesitzer: „In kleinen Einheiten ohne Kundenverkehr und mit tierlieben Kollegen können sicherlich gute Argumente den Arbeitgeber überzeugen. Hundefreunde sollten dann vor dem Gespräch mit dem Chef die Kollegen uns Boot holen.“ Der Bundesverband Bürohund e.V. bietet deswegen eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen an, bevor die Hundehalter überhaupt mit ihren Arbeitgebern sprechen. „Wir werden zu oft erst dann kontaktiert, wenn der Antrag zur Zulassung von Bürohunden durch die Geschäftsleitung abgelehnt wurde“, sagt Markus Beyer. „Es kommt auf die jeweilige und spezielle Situation im Unternehmen an, auf die bestehenden Denkschemata der Entscheidungstragenden und vor allem auf die geplante und strategische Herangehensweise der Antragsteller.“ In härte Fällen stellt der Verband sogar ausgebildete Mediatoren aus dessen Netzwerk zur Verfügung, die versuchen, die angespannte Situationen zwischen Unternehmen und Hundehalter zu schlichten.  

Keine Alleingänge mit dem Bürohund

Besonders wichtig sei jedoch, niemals den Hund ohne die Erlaubnis des Chefs oder gegen dessen Willen mit zur Arbeit zu bringen, warnt Michael W. Felser. „Einfach mit ins Büro bringen kann neben Knatsch mit den Kollegen auch Ärger mit dem Chef geben, nämlich eine Abmahnung. Ignoriert man das Verbot, kann nach der Abmahnung sogar eine Kündigung folgen.“

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