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Traurige Hundeaugen und mitleidiges Winseln: Das kennen viele Hundehalter, wenn sie sich auf den Weg zur Arbeit machen. Da kann einem schon mal der Gedanke kommen, den Hund mit zum Job zu nehmen. Wissenschaftlich konnte man auch schon positive Effekte bei Bürohunden feststellen. Doch muss bei der Mitnahme des Hundes nicht nur die Zustimmung des Chefs eingeholt werden, auch einige Regeln für Bürohunde sollten aufgestellt und beachtet werden 

Bürohunde: Welche Hunde sind geeignet?  

Mit Vorurteilen und einem schlechten Image haben manche Hunderassen zu kämpfen, ihnen werden fixe Charaktereigenschaften zugeschrieben. Kein Wunder also, dass auch einige Hunde als ungeeignet für den Büroalltag angesehen werdenHunde sind wie wir Menschen eigenständige Persönlichkeiten“, findet Markus Beyer, Gründer und Vorsitzender des Bundesverband Bürohund e.V.Dennoch: Ein ruhiger Charakter, eine gute Erziehung und klare Regeln braucht es für den Bürohund, damit ein funktionierender und ungestörter Arbeitsalltag möglich ist. Dazu zählt unter anderem, dass der Hund kein Problem mit fremden Menschen hat und kein Revierverhalten zeigt.

Bürohund und die Kollegen: Das gibt’s zu beachten  

Damit die Kombination Hund und Büro funktioniert, müssen natürlich auch die Kollegen mitspielen und sollten sich nicht übergangen fühlen. Bevor der Hund also im Büro auftauchtsollten Hundehalter und Kollegen eine schriftliche Vereinbarung mit Rechten und Pflichten formulieren, rät der Vorsitzende des Bundesverband Bürohund. „In dieser Vereinbarung kann beispielsweise auch der Schutz von Allergikern oder von Menschen mit Angst vor Hunden festgehalten werden. Gleichzeitig können hier auch entsprechende individuelle Sanktionsmaßnahmen für Menschen formuliert werden, die sich ungern an Regeln halten wollen.  

Der auf Arbeitsrecht spezialisierte Jurist Michael W. Felser gibt zudem zu bedenken, dass Tierhalterhaftung auch im Büro gilt und der Hundehalter aufgrund der Gefährdungshaftung auch ohne sein Verschulden haftetPasst ein Kollege kurz auf den Hund auf, würde er als Tierhüter ebenfalls ohne Verschulden haften, auch wenn der Hund unberechenbar reagiert.“  

Krankenhaus, Labor und Co.: Kein Ort für Hunde 

Bestimmte Arbeitsplätze sind aber auch grundsätzlich nicht für Hunde geeignet, erklärt Jurist Felser. „In einem Betrieb, der Lebensmittel herstellt, müssten die Hygienevorschriften beachtet werden. Im Krankenhaus, Küche und im Labor wäre eine Mitnahme des Hundes sogar rechtswidrig und könnte für den Arbeitgeber negative Folgen haben. Außerdem ist bei der Mitnahme des Vierbeiners an den Arbeitsplatz auch die Tierschutzverordnung zu beachten: „Der Hund dürfte zum Beispiel nicht in einem Zwinger gehalten werden“, mahnt der Experte für Arbeitsrecht.  

Auch in einem stressigen Arbeitsumfeld hat ein Hund nichts zu suchen. Laute, aktive Großraumbüros könnten für die Ruhe und Entspannung vieler Hunde kontraproduktiv sein. Deswegen sollte der Vierbeiner einen eigenen Rückzugort haben, bei denen er nicht gestört wird, aber auch nicht andere Leute stört. Ziel muss sein, dass sich der Hund entspannt für sich und seine Umgebung im Unternehmen aufhält“, so Markus Beyer, Gründer und Vorsitzender des Bundesverband Bürohund e.V.. 

Damit dies gelingt, müssen Bürohunde im Unternehmen aber auch wirklich gewollt sein und dürfen nicht nur zur Image-Bildung dienen. Der Bundverband für Bürohunde hat aus diesem Grund auch schon die Zusammenarbeit und Unterstützungsberatung bei einem Unternehmen abgebrochen, sagt Beyer: „Wir haben die Unternehmenslenker darauf hingewiesen, dass Bürohund eine grundsätzliche Lebens- und Arbeitseinstellung istEs wäre ein Irrglaube, anzunehmen, dass die Zulassung von Hunden im Büro alle menschlichen und unternehmerischen Unzulänglichkeiten sanieren könnte.  

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